Zypern hat ein einziges nationales Gesundheitssystem: das GeSY (das Allgemeine Gesundheitssystem), das von der Krankenversicherungsorganisation (HIO) betrieben wird. Es startete am 1. Juni 2019 mit persönlichen Ärzten (Hausärzten), Fachärzten, Apotheken und Laboren und nahm am 1. Juni 2020 die Krankenhausversorgung hinzu. Das GeSY ist nicht dasselbe wie die staatlichen Krankenhäuser: Diese werden von einer eigenen Einrichtung betrieben, der Organisation der staatlichen Gesundheitsdienste (SHSO), und sind nur ein Teil der Leistungserbringer, die das GeSY bezahlt. Die Liste der Vertragskrankenhäuser der HIO aus dem Jahr 2024 umfasst 64 Einträge, nämlich die 8 staatlichen Krankenhäuser und 56 private oder gemeinnützige Krankenhäuser und Kliniken, und in den zwölf Monaten bis Mai 2026 waren 1.036.681 Menschen als Leistungsberechtigte registriert. Bei der Inanspruchnahme ist das GeSY nicht kostenlos: Für die meisten Leistungen fällt eine kleine feste Gebühr an.
Wer beitreten kann
Die HIO erfasst Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Zypern haben und zu einer ihrer Gruppen gehören: zyprische Staatsbürger; EU-Bürger, die in Zypern arbeiten oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung haben; Nicht-EU-Bürger, die legal arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung haben, etwa eine Einwanderungserlaubnis (Immigration Permit) der Kategorie F oder für Investoren oder den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten; sowie Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutz. Ehepartner, minderjährige Kinder und unterhaltsberechtigte Kinder unter 26 Jahren werden als Angehörige mitversichert, allerdings benötigen Familienangehörige eines Nicht-EU-Bürgers mit Daueraufenthaltsgenehmigung ebenfalls eine Daueraufenthaltsgenehmigung. Rentner mit einem S1-Formular aus einem anderen Land, darunter auch Bezieher der staatlichen britischen Rente, registrieren das S1 beim Gesundheitsministerium, das eine weiße Krankenkarte (White Medical Card) ausstellt, und melden sich anschließend beim GeSY an. Nicht erfasst sind: Inhaber einer Besucheraufenthaltserlaubnis (Visitor Permit, der sogenannte „Pink Slip“), Touristen, EU-Bürger, die weder arbeiten noch eine Daueraufenthaltsgenehmigung haben, und Studierende, die nicht arbeiten.
Deshalb verlangen die Aufenthaltsgenehmigungen eine Versicherung. Für die Besucheraufenthaltserlaubnis ist eine Krankenversicherung vom Typ Plan A nötig, die stationäre und ambulante Behandlung sowie die Rückführung der sterblichen Überreste abdeckt; Investoren nach Vorschrift 6(2) müssen bei der Antragstellung und danach jedes Jahr einen Versicherungsschutz nachweisen, solange sie nicht im GeSY versichert sind; und EU-Bürger, die hierherziehen, ohne zu arbeiten, brauchen einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Briten, die seit dem 1. Januar 2021 zugezogen sind, sind Nicht-EU-Bürger, daher beginnt der Zugang zum GeSY für die meisten von ihnen mit einer Arbeitsstelle, einer Daueraufenthaltsgenehmigung oder einem britischen S1.
Was Sie einzahlen
Das GeSY wird hauptsächlich über Beiträge auf das Einkommen finanziert: 2,65 % für Arbeitnehmer, 2,90 % von Arbeitgebern, 4,00 % für Selbstständige, 2,65 % auf Renten sowie auf Miet-, Zins- oder Dividendeneinkünfte, dazu 4,70 %, die der Staat zahlt. Die Beiträge werden auf höchstens 180.000 € Einkommen pro Jahr erhoben, und ein Arbeitnehmer mit einem Verdienst von 30.000 € zahlt 795 € im Jahr. Wer in Zypern nicht steuerlich ansässig ist, zahlt nur auf Einkünfte aus Zypern, ausgenommen Dividenden und Zinsen. Die Steuerbehörde (Tax Department) befreit Personen, die in einem anderen EWR-Land oder in der Schweiz versichert sind und ein S1 oder A1 besitzen; Inhaber eines britischen S1 sollten ihre Situation mit der Steuerbehörde klären.
So melden Sie sich an
Zunächst müssen Sie in den amtlichen Registern erfasst sein: Für Nicht-EU-Bürger bedeutet das eine gültige Aufenthaltsgenehmigung mit ARC-Nummer (Ausländerregistrierungsnummer), und wenn Sie arbeiten, muss diese ARC-Nummer außerdem in Ihrem Datensatz bei der Sozialversicherung (Social Insurance Services) stehen. Danach melden Sie sich als Leistungsberechtigter an, entweder online über ein Konto im HIO-Portal (dafür brauchen Sie eine eigene E-Mail-Adresse und Mobilnummer) oder in der Praxis eines Hausarztes, der Sie beim selben Besuch anmelden und in seine Patientenliste aufnehmen kann. Die Wahl eines Hausarztes ist Pflicht, bevor Sie das GeSY überhaupt nutzen können. Kinder unter 15 Jahren kommen auf die Liste eines Kinderarztes, sofern einer verfügbar ist, und nach sechs Monaten bei einem Arzt können Sie wechseln. Eltern sollten sich vor ihren Kindern anmelden, damit die Datensätze verknüpft werden. Die Hotline der HIO, 17000, ist aus Zypern kostenlos (+357 22 017000 aus dem Ausland) und montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr sowie samstags von 08:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.
Was die Nutzung kostet
Besuche bei Ihrem Hausarzt zu den normalen Sprechzeiten sind bis zu einer nach Alter festgelegten Anzahl von Besuchen pro Jahr kostenlos; danach darf der Arzt bis zu 15 € pro Besuch berechnen, und Besuche montags bis freitags zwischen 20:00 und 07:00 Uhr, am Wochenende oder an Feiertagen können bis zu 25 € kosten. Ein Facharzt kostet mit Überweisung 6 € und ohne Überweisung 25 €; Frauen ab 15 Jahren können ohne Überweisung für die 6 € einen Gynäkologen aufsuchen. Jedes verschriebene Medikament kostet 1 €, mehr, wenn Sie eine teurere Marke wählen als die vom GeSY übernommene; Laboruntersuchungen kosten je 1 € (höchstens 10 € pro Kategorie), bildgebende Untersuchungen 10 €, ein Physiotherapeut oder anderer Therapeut auf Überweisung 10 € pro Sitzung und die Notaufnahme 10 €. Krankenhausaufenthalte bezahlt das GeSY vollständig, und eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung pro Jahr ist kostenlos. Die Zuzahlungen sind auf 150 € im Jahr begrenzt bzw. auf 75 € für Kinder unter 21 Jahren, Rentner mit niedrigem Einkommen und Bezieher des garantierten Mindesteinkommens; die Gebühr von 25 € für einen Besuch ohne Überweisung und die zusätzlichen Gebühren für Arztbesuche über das jährliche Kontingent hinaus oder außerhalb der Sprechzeiten fallen nicht unter diese Obergrenzen.
Notfälle
Im Notfall rufen Sie die 112 oder die 199 an; beide Nummern führen zur Einsatzzentrale der Polizei Ihres Bezirks, und ein Rettungswagen ist für GeSY-Leistungsberechtigte kostenlos. Die staatlichen Notaufnahmen sind in sieben SHSO-Krankenhäusern rund um die Uhr geöffnet: in den Allgemeinen Krankenhäusern von Nikosia, Limassol, Larnaka und Paphos, im Allgemeinen Krankenhaus Famagusta in Paralimni, im Krankenhaus Troodos in Kyperounta und im Krankenhaus Polis Chrysochous. Für die Notaufnahme brauchen Sie keine Überweisung, aber das Personal ordnet die Patienten nach Dringlichkeit ein: Wer als nicht dringend eingestuft wird, wird darauf hingewiesen, dass er mit einer Wartezeit rechnen muss, und ermutigt, seinen Hausarzt aufzusuchen; besteht er darauf, untersucht zu werden, zahlt er die Behandlung selbst. Besucher aus der EU nutzen für medizinisch notwendige Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte), Besucher aus dem Vereinigten Königreich die GHIC; keine der beiden Karten deckt Privatkliniken oder einen Rücktransport ab, eine Reiseversicherung bleibt also wichtig, und die EHIC gilt nicht im türkisch besetzten Norden. Die SHSO erklärte im Mai 2025, dass selbstzahlende Patienten in staatlichen Notaufnahmen nun bei der Anmeldung eine Anzahlung von 100 € leisten.
Apotheken und Rezepte
Die Pharmazeutischen Dienste (Pharmaceutical Services) verzeichnen 704 private Apotheken in den fünf Bezirken, und an der Tür jeder Apotheke ist ausgehängt, welche Apotheken Nachtdienst haben. Der offizielle Dienstplan für den Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. April 2027 wird nach Bezirken auf der Website der Pharmazeutischen Dienste veröffentlicht, und CYTA stellt jeden Tag für jede Stadt eine Seite mit den Nachtapotheken online. Von 22:00 bis 08:00 Uhr ist der diensthabende Apotheker für dringende Rezepte in Rufbereitschaft, rufen Sie also an, bevor Sie hinfahren: Die Nummer steht auf der Notdienstliste und im beleuchteten Schaufenster der Apotheke. Das GeSY bezahlt nur verschreibungspflichtige Medikamente, die ein Arzt oder Zahnarzt mit HIO-Vertrag verordnet hat; Sie zahlen 1 € pro Präparat, und Wiederholungsrezepte gelten bis zu sechs Monate, wobei jeweils die Menge für einen Monat abgegeben wird.
Private Versorgung und Wartezeiten
Privat muss nicht heißen, dass Sie selbst zahlen: Viele private Krankenhäuser, Kliniken und Fachärzte sind Leistungserbringer im GeSY, und die Anbietersuche der HIO zeigt, wer unter Vertrag steht. Die Wartezeiten hängen vom Fachgebiet ab. In der Haushaltsdebatte zur HIO im Februar 2026 erklärten Abgeordnete, dass die Wartezeiten bei manchen Fachärzten mehr als sechs Monate betragen, während in einer im Juni 2026 veröffentlichten Umfrage eines Patientenverbands 53 % der Befragten noch am selben oder am nächsten Tag einen Termin bei ihrem Hausarzt bekamen. Für rein private Behandlung außerhalb des GeSY gibt es keine offizielle Preisliste, fragen Sie daher vor der Buchung nach dem Honorar. Unser GeSY-Ratgeber erklärt das System ausführlicher, und wenn Sie den eigentlichen Umzug planen, kann Ihnen unsere Umzugshilfe den Papierkram abnehmen.